21.07.2026

Umzug in die Schweiz: Diese Zollunterlagen benötigen Sie für Ihr Umzugsgut

Der Beitrag zeigt, welche Dokumente für die Einfuhr von Umzugsgut in die Schweiz benötigt werden und wie die Zollanmeldung vorbereitet wird.
Gestapelte Umzugskartons neben einer eingetopften Pflanze und einem aufgerollten Teppich

Ein Umzug in die Schweiz führt über eine Zollgrenze. Gebrauchter Hausrat kann dabei als Übersiedlungsgut abgabenfrei eingeführt werden, wenn der Wohnsitz tatsächlich in die Schweiz verlegt wird. Die Gegenstände müssen in der Regel mindestens sechs Monate persönlich genutzt worden sein und nach dem Umzug weiterverwendet werden. Neue Anschaffungen oder Waren für den Verkauf gehören nicht automatisch dazu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Einreise ist das ausgefüllte Formular 18.44 „Antrag/Zollanmeldung für Übersiedlungsgut“ vorzulegen. Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit verlangt das Formular im Doppel und mit Originalunterschrift. Hinzu kommen:

  • eine Inventarliste des gesamten Umzugsguts
  • ein Nachweis über den neuen Wohnsitz, etwa Miet- oder Kaufvertrag
  • je nach Situation Aufenthaltspapiere, Arbeitsvertrag, Abmelde- oder Anmeldebestätigung
  • ausländische Fahrzeugpapiere, wenn ein Fahrzeug eingeführt wird

Zuziehende aus EU- und EFTA-Staaten müssen keine Zusicherung einer Aufenthaltsbewilligung vorlegen, müssen die Wohnsitzverlegung jedoch anderweitig belegen.

Wie sollte die Inventarliste aussehen?

Eine Aufstellung auf normalem Papier genügt. Kartons können sinnvoll zusammengefasst werden, zum Beispiel „10 Kartons Bücher“ oder „8 Kartons Kleidung“. Möbel, größere Elektrogeräte, Wertgegenstände und Waren mit Einfuhrbeschränkungen sollten einzeln aufgeführt werden. Gegenstände, die die Voraussetzungen für eine Abgabenbefreiung nicht erfüllen, gehören ans Ende der Liste oder auf eine separate Aufstellung mit dem Hinweis „zu veranlagende Waren“. Kaufbelege können die Bewertung erleichtern.

Mann verlädt einen Karton in einen Transporter, während eine Frau mit einer Liste daneben steht

Wo erfolgt die Zollanmeldung?

Die Anmeldung muss bei einer Schweizer Zollstelle erfolgen, die Handelswaren abfertigt. Dafür ist die entsprechende Importspur zu nutzen. Die Abfertigung ist grundsätzlich werktags während der Öffnungszeiten möglich, bei einzelnen großen Zollstellen auch am Samstagvormittag. Grenzübergang und Öffnungszeiten sollten deshalb vor der Fahrt beim Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit geprüft werden.

Was gilt bei mehreren Transporten?

Nachsendungen müssen bereits bei der ersten Einfuhr angemeldet und in einem separaten Verzeichnis erfasst werden. Das Formular sieht ausdrücklich die Angabe einer späteren Teillieferung vor. Übersiedlungsgut muss grundsätzlich im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden, spätestens innerhalb von zwei Jahren. Wer nicht persönlich an der Zollabfertigung teilnimmt, kann die unterschriebenen Unterlagen und Nachweise einem beauftragten Transportunternehmen übergeben.

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